Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1. ANWENDBARKEIT.
1.1. Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten für jede Nutzung der Website www.bluemcare.com sowie für alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Tätigkeiten von 5 Pillar Research B.V., nachfolgend als der Lieferant bezeichnet, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. 1.2. Der Kunde, mit dem einmal unter den vorliegenden Bedingungen ein Vertrag geschlossen wurde, erklärt sich damit einverstanden, dass diese Bedingungen auch für nachfolgende Bestellungen, zusätzliche Arbeitsaufträge und/oder neu abzuschließende Vereinbarungen mit dem Lieferanten gelten.
Artikel 2. ZUSTANDEKOMMEN DER VEREINBARUNG.
2.1. Alle Angebote des Lieferanten sind völlig unverbindlich. Frühere Angebote gelten als widerrufen, sobald ein neues Angebot abgegeben wird. 2.2. Aufträge, Änderungen, Ergänzungen und/oder Erweiterungen eines Vertrages sind nur dann für den Lieferanten verbindlich, wenn und soweit sie vom Lieferanten schriftlich an den Kunden bestätigt wurden. Der Lieferant ist berechtigt, seine Verpflichtung zur Einhaltung einer Vereinbarung davon abhängig zu machen, dass er eine vom Kunden unterzeichnete Kopie des Angebots und/oder der Auftragsbestätigung erhält. 2.3. Für Lieferungen, Tätigkeiten und/oder zusätzliche Arbeitsaufträge, für die aufgrund ihrer Art und ihres begrenzten Umfangs kein Angebot oder keine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt auch die Rechnung als Auftragsbestätigung. In diesem Fall gilt die Rechnung als vollständige und genaue Darstellung der Vereinbarung. 2.4. Muster, Beschreibungen, Bilder und Veröffentlichungen gelten als Hinweis auf die Eigenschaften der zu liefernden Waren. Die zu liefernden Waren können jedoch von den oben genannten Mustern abweichen. Mögliche Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung des Empfangs oder der Bezahlung der Waren, es sei denn, die Abweichung ist so groß, dass vom Kunden nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, diese zu akzeptieren. 2.5. Wird eine Vereinbarung zwischen einem Lieferanten und zwei oder mehr Kunden geschlossen, so haften diese Kunden jeweils gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen.
Artikel 3. ZUSTANDEKOMMEN DER VEREINBARUNG ELEKTRONISCH.
3.1. Die in diesem Artikel genannten Bestimmungen gelten speziell, wenn der Kunde eine Vereinbarung elektronisch abschließt. Die anderen Bedingungen bleiben unverändert in Kraft. 3.2. Bevor eine Vereinbarung elektronisch abgeschlossen wird, ist der Lieferant nicht verpflichtet, Informationen über folgende Punkte bereitzustellen: – die Art und Weise, wie die Vereinbarung zustande kommt und insbesondere welche Handlungen dafür erforderlich sind; – ob die Vereinbarung archiviert wird und wie ein mögliches Archiv zugänglich ist; – wie der Kunde Eingabefehler erkennen und nachverfolgen kann; – in welchen Sprachen die Vereinbarung abgeschlossen werden kann; – die Verhaltenskodizes, an die der Lieferant gebunden ist und wie der Kunde diese einsehen kann. 3.3. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Empfangs- oder Auftragsbestätigung zu senden. 3.4. Absatz 2 dieses Artikels gilt nicht für Vereinbarungen mit einer natürlichen Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Geschäfts handelt.
Artikel 4. LIEFERUNG.
4.1. Alle vom Lieferanten genannten Lieferfristen sind nach Möglichkeit einzuhalten, doch handelt es sich dabei nicht um Fristen. Der Lieferant ist in keinem Fall an Lieferfristen gebunden, die aufgrund von nicht zurechenbaren Ausfällen, wie in Artikel 11 dieser Bedingungen vorgesehen, nicht mehr eingehalten werden können. 4.2. Der Lieferant ist berechtigt, in Teillieferungen zu liefern. Die Lieferungen können vom Lieferanten separat in Rechnung gestellt werden. Sobald Waren geliefert wurden, auch wenn diese noch nicht montiert und/oder in Rechnung gestellt wurden, gehen sie ab dem Zeitpunkt der Lieferung vollständig auf das Risiko des Kunden über, einschließlich des Risikos von Schäden, Verlust oder Verschlechterungen aufgrund von beispielsweise Feuer, Wasserschäden, Diebstahl oder Zerstörung. 4.3. Versand und Transport vom Lieferanten zum Kunden erfolgen auf Gefahr des Lieferanten.
Artikel 5. PREISE.
5.1. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro angegeben, einschließlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). 5.2. Alle vom Lieferanten genannten Preise werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Preise in Rechnung gestellt. 5.3. Sollten Preiserhöhungen entstehen, beispielsweise bei Rohstoffen, Wechselkursen, Geräten, Löhnen und/oder staatlichen Abgaben, ist der Lieferant berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben, sofern der Kunde berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen, wenn diese Änderungen zusammen mehr als 10 % des ursprünglichen Bestellwertes ausmachen. Nutzt der Kunde diese Option, bleibt Artikel 12 Absatz 1 dieser Bedingungen nicht anwendbar. 5.4. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5.4 ist der Lieferant berechtigt, bei Vereinbarungen mit einem Rechnungswert unter 500,00 Euro ohne Mehrwertsteuer, dem Kunden Bearbeitungs-, Verwaltungs- und/oder Porto kosten in Rechnung zu stellen. Im Falle von Rücksendungen werden diese Beiträge nicht erstattet. 5.5. Wenn die Artikel geliefert und/oder montiert und/oder installiert werden, ist der Lieferant berechtigt, für diese Lieferung und/oder Montage und/oder Installation Kosten zu berechnen. Diese Kosten werden in diesem Fall separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Artikel 6. ZAHLUNG.
6.1. Sie legen fest, wie die Zahlung erfolgen soll, wenn die Vereinbarung abgeschlossen wird. 6.2. Der Lieferant liefert das Produkt erst aus, nachdem er die Zahlung dafür erhalten hat. 6.3. Wurde vereinbart, dass innerhalb von acht Tagen nach dem Rechnungsdatum gezahlt werden soll, müssen die Zahlungen daher innerhalb von acht Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum ohne jeglichen Rabatt oder Abzug aus irgendeinem Grund (einschließlich Abzug mit Rechnungen Dritter – für Reparaturen oder anderweitig) erfolgen. Der Lieferant behält sich das Recht vor, gegen Barzahlung zu liefern oder die vollständige oder teilweise Zahlung für Teillieferungen, Montage oder vollständige Lieferung zu verlangen. 6.4. Alle Zahlungen des Kunden dienen zunächst der Zahlung fälliger Zinsen und Kosten und anschließend der Begleichung fälliger Rechnungen, beginnend mit der ältesten Rechnung, auch wenn der Kunde angibt, dass die Zahlung sich auf andere noch ausstehende Rechnungen bezieht. 6.5. Im Falle einer verspäteten Zahlung befindet sich der Kunde automatisch in Verzug, und er schuldet dem Lieferanten eine Zinsentschädigung von 1 % pro Monat oder einem Teil davon, berechnet ab dem Tag, an dem die Rechnung hätte bezahlt werden sollen. Ist der gesetzliche Zinssatz gemäß Art. 6:119a des Bürgerlichen Gesetzbuches höher, schuldet der Kunde diesen höheren Zinssatz. 6.6. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde in Verzug ist, ist der Lieferant berechtigt, die einzuziehenden Forderungen auszulagern. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des geschuldeten Gesamtbetrags mit einem Minimum von 250,00 Euro pro Inkassoakte sowie alle Gerichtskosten zu zahlen.
Artikel 7. AUSSETZUNG/AUFLÖSUNG.
7.1. Der Lieferant ist berechtigt, den Kunden aufzufordern, ausreichende Sicherheiten für die Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen zu stellen und die Ausführung des Vertrages oder Teile davon so lange auszusetzen, bis die geforderten Sicherheiten gestellt wurden. 7.2. Der Lieferant ist berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder sonst seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. 7.3. Der Lieferant ist berechtigt, die bestehenden Vereinbarungen zwischen ihm und dem Kunden, auch soweit diese noch nicht ausgeführt wurden, ohne rechtliche Intervention für nichtig zu erklären, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachkommt, sowie im Falle von Konkurs oder Zahlungseinstellung, Einstellung des Betriebs oder Liquidation seines Unternehmens/Praxis. 7.4. Die Folgen der Aussetzung und/oder Auflösung, einschließlich des daraus resultierenden Schadens, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. 7.5. Aussetzung und/oder Auflösung beeinträchtigen nicht die Zahlungsverpflichtungen des Kunden für bereits gelieferte Waren oder bereits erbrachte Leistungen. In einem solchen Fall ist der Anspruch des Lieferanten auf das bereits Gelieferte oder bereits Erbrachte sofort fällig.
Artikel 8. EIGENTUMSVORBEHALT.
8.1. Alle an den Kunden gelieferten und noch nicht bezahlten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung alles dessen, was der Lieferant vom Kunden fordert, Eigentum des Lieferanten. 8.2. Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, erteilt er dem Lieferanten unwiderruflich die Erlaubnis, die gelieferten und unbezahlten Waren auf Kosten des Kunden zurückzuholen oder zurückholen zu lassen, von dem Ort, an dem sie sich befinden. 8.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten per Einschreiben zu informieren, wenn Dritte versuchen könnten, die vom Lieferanten gelieferten und noch nicht bezahlten Waren zu pfänden oder bereits gepfändet haben.
Artikel 9. BESCHWERDEN UND GARANTIE.
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unmittelbar nach Erhalt auf sichtbare Mängel und/oder Schäden zu überprüfen. Der Kunde muss Mängel und/oder Schäden – oder diese melden lassen – auf dem Lieferschein und/oder den Versanddokumenten usw. oder dem Lieferanten unverzüglich schriftlich innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der gelieferten Waren mitteilen, andernfalls gilt der Kunde als alles in gutem Zustand empfangen habend. 9.2. Nicht sichtbare Mängel oder Schäden müssen dem Lieferanten schriftlich innerhalb von acht Tagen gemeldet werden, nachdem der Kunde diese entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, unter Androhung des Erlöschens jeglicher Haftung in dieser Hinsicht, es sei denn, die Art der Beschwerde erfordert aufgrund ihrer Natur eine Verlängerung dieser Frist. 9.3. Das Recht auf Garantie/Beschwerden erlischt, wenn die bereitgestellten Anweisungen nicht oder nicht ordnungsgemäß befolgt werden, die gelieferten Waren unsachgemäß behandelt werden oder die gelieferten Waren nicht gemäß den gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften verwendet werden. Außerdem entsteht kein Recht, wenn die Mängel auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind oder wenn von Dritten Änderungen vorgenommen wurden. 9.4. Die vom Lieferanten gelieferten Waren unterliegen in keinem Fall einer tiefergehenden Garantie, als der Lieferant selbst von denen erhalten hat, von denen er die betreffenden Waren erworben hat. 9.5. Nach Artikel 7.2 dieser Bedingungen ist der Lieferant berechtigt, die Einhaltung seiner Garantieverpflichtung auszusetzen, bis der Kunde die Zahlungsbedingungen oder seine sonstigen Verpflichtungen erfüllt hat.
Artikel 10. ZURECHENBARES VERSAGEN ODER HAFTUNG.
10.1. Im Falle eines zurechenbaren Versagens des Lieferanten bei der Einhaltung der Vereinbarung gibt der Kunde dem Lieferanten die Möglichkeit, die vereinbarte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. In diesem Fall ist der Lieferant daher in keinem Fall zur weiteren Schadensersatzleistung jeglicher Art verpflichtet. 10.2. Für den Fall, dass es dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, dem Lieferanten weitere Gelegenheit zu geben, oder der Lieferant endgültig in Verzug ist, ist die Haftung des Lieferanten für vom Kunden nachweislich erlittene Schäden auf den Betrag beschränkt, der möglicherweise von der Haftpflichtversicherung des Lieferanten ausgezahlt wird. Sollte der Versicherer nicht zur Zahlung übergehen, der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt sein oder der Lieferant nicht versichert sein, ist die Haftung auf höchstens 50 % der vom Lieferanten an den Kunden auf der Grundlage der betreffenden Vereinbarung in Rechnung gestellten oder zu stellenden Beträge, ohne Umsatzsteuer, beschränkt. 10.3. Die Haftung des Lieferanten für indirekte oder Folgeschäden, Geschäftsverluste oder Schäden durch Umsatzausfälle, entgangenen Gewinn, Verzögerungsschäden und dergleichen ist ausgeschlossen. Auch die Haftung für den Verlust digital gespeicherter Daten ist ausgeschlossen. 10.4. Eine Voraussetzung für jegliches Recht nach den Bestimmungen dieses Artikels besteht darin, dass der Kunde dem Lieferanten das, was er als ein zurechenbares Versagen des Lieferanten ansieht, so bald wie vernünftigerweise möglich schriftlich mitteilt. 10.5. Der Lieferant kann sich auf die Haftungsbegrenzungen in diesem Artikel nicht berufen, wenn es sich um einen Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Lieferanten handelt.
Artikel 11. NICHT ZURECHENBARE AUSFÄLLE ODER HÖHERE GEWALT.
11.1. Alle äußeren Ursachen, über die der Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, vorhersehbar oder unvorhersehbar, die dazu führen, dass der Lieferant die Vereinbarung nicht rechtzeitig oder nur mit übermäßigem Aufwand und/oder Kosten erfüllen kann, gelten als nicht zurechenbarer Ausfall. Dazu zählen Streiks, Krankheit und/oder Unfälle seines Personals, soweit es sich um spezialisierte Mitarbeiter handelt, die nicht innerhalb kurzer Zeit angemessen ersetzt werden können. 11.2. Steht ein nicht zurechenbarer Ausfall bevor oder ist bereits eingetreten, ist der Lieferant verpflichtet, so bald wie vernünftigerweise möglich mit dem Kunden in Verhandlung zu treten. Der Kunde gibt dem Lieferanten in diesem Fall die Möglichkeit, die vereinbarte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. 11.3. Im Falle eines nicht zurechenbaren Ausfalls ist der Lieferant zu keinerlei Schadensersatz jeglicher Art verpflichtet. 11.4. Im Falle eines nicht zurechenbaren Ausfalls können die Parteien das Recht zur Auflösung des Vertrages erst nach Ablauf eines Monats nach Eintritt des Ausfalls in Anspruch nehmen.
Artikel 12. STORNIERUNG ODER VERSCHIEBUNG DER LIEFERUNG.
12.1. Wird eine Vereinbarung vom Kunden storniert oder wird sie aufgrund eines dem Kunden zurechenbaren Grundes aufgelöst, ist der Lieferant berechtigt, vom Kunden eine Entschädigung zu fordern, die mindestens 25 % des Bestellwerts der betreffenden Lieferung, ohne Umsatzsteuer, beträgt. 12.2. Wird eine Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aufgrund eines dem Kunden zurechenbaren Grundes verschoben, ist der Lieferant berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung von 50 % des Bestellwerts der betreffenden Lieferung zu fordern und für den verbleibenden Betrag ab dem Zeitpunkt, zu dem die Lieferung nach der Vereinbarung hätte erfolgen sollen, Zinsen zu verlangen.
Artikel 13. REFERENZEN.
Die Website kann Verweise auf andere Websites Dritter enthalten, beispielsweise über einen Hyperlink, ein Banner oder einen Button. Der Lieferant hat keine Kontrolle über diese Websites und ist nicht für deren Inhalt verantwortlich.
Artikel 14. STREITIGKEITEN.
14.1. Alle Streitigkeiten unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. 14.2. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen über die Zuständigkeit des Zivilrichters ist das Gericht in Arnheim zuständig, alle Streitigkeiten zu hören, die aus den Angeboten und Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und einem Kunden resultieren, wie auch immer diese benannt werden, im weitesten Sinne. 14.3. Die Parteien sind jederzeit berechtigt, den Richter in vorläufigen Rechtsschutzverfahren um eine einstweilige Verfügung zu ersuchen, eine Pfändungsverfügung zu erlassen und den Zivilrichter zu bitten, über Verfahren zu entscheiden, die sich aus dieser Verfügung ergeben. 14.4. Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit vom Lieferanten angepasst werden.